Zu Beginn dieses des 20. Jahrhunderts wurden in den Pfarreien rundum, wie in der
Pfarrei Brennberg auch, die sog. Burschenvereine gegründet. Ebenso wie in
Brennberg waren dabei immer die Ortsgeistlichen beteiligt. Im Verlag des
christlichen Bauernvereins Regensburg erschien, herausgegeben vom
Vereinsbureau Regensburg G 109, im Jahre 1903 eine Broschüre “Katholischer
Burschenverein für das Königreich Bayern”. Sie enthält ein oberhirtlich genehmigtes
Statut. Da es sich quasi um die Satzung der Dachorganisation der Burschenvereine
in der Diözese Regensburg handelt, kann davon ausgegangen werden, dass die
ersten Satzungen der Burschenvereine, die dieser Dachorganisation
angeschlossen waren, sinngemäß denselben Inhalt hatten. Der Kath.
Burschenverein Brennberg wird also ursprünglich eine solche Satzung als
Grundlage seiner Vereinsarbeit gehabt haben. Sie sei deshalb hier wiedergegeben:
Allgemeine Satzungen des kath. Burschenvereins für das Königreich Bayern.
§ 1 Name und Sitz des Vereins. Der kath. Burschenverein für das Königreich
Bayern hat seinen Sitz in Regensburg.
§ 2 Gliederung des Vereins. Der Burschenverein erstreckt sich über das ganze
Königreich Bayern und besteht aus Lokalvereinen (gewöhnlich nach
Pfarrsprengeln gebildet), die sich zu Diözesanverbänden
zusammenschließen. Die Diözesanverbände bilden zusammen den
Landesverein.
§ 3 Zweck des Vereins. Derselbe bezweckt Erhaltung und Förderung von 1)
Glaube und Sitte, 2) Berufstüchtigkeit und Heimatliebe, 3) Frohsinn und
Scherz unter der männlichen Jugend auf dem Land.
§ 4 Hauptmittel des Vereins. Den Vereinszwecken sollen dienen: 1) eine
Generalkommunion, 2) oftmalige Versammlungen, 3) Vorträge,
Bibliothek, Spiele, Gesang, Musik u. dgl., 4) monatliche Beiträge zur
Vereinskasse.
§ 5 Vorstandschaft des Vereins. Jeder Lokalverein hat als Vorstandschaft
einen geistlichen Vorstand, einen Ehrenvorstand, einen Ordner und einen
Kassier.
Der geistliche Vorstand ist ein vom Bischof bestimmter Seelsorger des
Vereinssprengels. Der Ehrenvorstand wird von den ordentlichen und
außerordentlichen Mitgliedern des Vereins gewählt. Der Ordner und der Kassier
werden von den ordentlichen Mitgliedern aus deren Mitte gewählt. Jede Wahl hat
durch Stimmzettel zu erfolgen.
Jede Diözese hat einen Diözesanvorstand, der aus der Zahl der Lokalvorstände
von der oberhirtlichen Stelle ernannt wird. Derselbe soll alljährlich der
oberhirtlichen Stelle Bericht erstatten. Die Diözesanvorstände wählen aus ihrer
Mitte einen Landesvorstand und einen Landeskassier auf drei Jahre. Die
Lokalvorstände einer Diözese versammeln sich wenigstens einmal im Jahr. Die
Diözesanvorstände versammeln sich ebenfalls alle Jahre einmal.
§ 6 Mitgliedschaft des Vereins. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder
katholische, im Vereinssprengel oder dessen Umgebung wohnende
unbescholtene Bursche werden, der aus der Feiertagsschule entlassen
ist. Jeder unbescholtene katholische Mann kann außerordentliches
Mitglied werden. Um den Verein besonders verdiente Männer können zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. Über die Aufnahme entscheidet die
Vorstandschaft durch Ausfertigung einer Aufnahmekarte.
§ 7 Verlust der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft geht verloren: 1) durch
Austritt, 2) durch Ausschluß; dieser erfolgt namentlich bei ordentlichen
Mitgliedern: a) wegen 1/4jährigen unentschuldigten Fernbleibens von den
Versammlungen, b) wegen grober Mißachtung der Vereinsdisziplin, c)
wegen ärgerniserregenden Lebenswandels. Austritt und Ausschluß
haben Verlust aller Vereinsrechte zur Folge.
§ 8 Auflösung des Lokalvereins. Die Auflösung eines Lokalvereins erfolgt
durch Beschluss einer Dreiviertelmehrheit einer außerordentlichen
Versammlung. Hierzu müssen sämtliche ordentlichen und
außerordentlichen Mitglieder mit Bekanntgabe der Tagesordnung geladen
werden. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverein zu.
§ 9 Auflösung des Landesvereins. Der Landesverein gilt als aufgelöst, wenn
ihm weniger als fünf Lokalvereine angehören. Im Falle der Auflösung des
Landesvereins fällt dessen Vermögen an den bayerischen
Caritasverband in München zum Zwecke der ländlichen Wohlfahrtspflege.
§ 10 Die übrigen Verhältnisse des Vereins regeln sich gemäß BGB § 54 nach
den Vorschriften über die Gesellschaft (§§ 705 - 740).
Schlußbemerkung. Alle hier nicht berührten Vereinsangelegenheiten ordnen die
Lokalvereine nach freiem Ermessen.
Anmerkung. Je nach den lokalen Verhältnissen könnte noch bestimmt werden:
Der Versammlung der Diözesanvorstände steht es zu, andere lokale
Burschen-, Jugend-, oder Jünglingsvereine, deren Zwecke mit obigem
§ 3 übereinstimmen, dem Landesverein anzugliedern und die
Bedingungen der Angliederung festzusetzen.
Am 24. April 1905, dem Ostermontag, trafen sich in Brennberg dreizehn
gleichgesinnte junge Männer, um den Burschenverein Brennberg ins Leben zu
rufen. Da zunächst nur provisorisch und auf ein halbes Jahr ein Ordner und ein
Kassier gewählt wurden, kann man den Schluß ziehen, dass sich die
Gründungsmitglieder noch nicht sicher waren, ob sich ihre Gründungsidee
durchsetzen und ob der neue Verein sich als lebensfähig erweisen würde. Die
Leitung des Vereins übernahm der H.H. Benefiziat Anton Rüth, der damals in
Brennberg tätig war. Es handelt sich dabei um jenen Anton Rüth, der viel im
Staatsarchiv Amberg saß und über Brennberg forschte und schrieb. Leider sind
seine Arbeiten verschollen.
Die provisorische Vereinsführung proklamierte durch öffentliche Einladung der
Burschen und Männer für Sonntag, den 23. Juli 1905, eine Versammlung. Der
Besuch war gut und es ließen sich so viele Neumitglieder aufnehmen, dass die
Mitgliederzahl auf 34 ordentliche Mitglieder anstieg. Dazu kamen noch fünf
außerordentliche Mitglieder.
Im alphabetischen Verzeichnis der Kath. Burschenvereine, das im Bischöflichen
Zentralarchiv in Regensburg liegt, ist als Gründungsdatum des Brennberger
Burschenvereins der 24.09.1905 angegeben. Auch in der Verbandschronik, Band I
von 1903 bis 1905, im BZA steht als Gründungsdatum der 24.09.1905. Als
Mitgliederzahl sind dort 45 Burschen angegeben.
Im Protokollbuch des Vereins wurde über die Gründung jedoch anderes vermerkt:
Am 17. Oktober 1905 fand dann die eigentliche Vereinsgründung statt. Auf dieser
Hauptversammlung, deren Ort bzw. Lokal nicht überliefert ist, wurde wieder gewählt.
In ihre Ämter wurden berufen ein Ordner - heute würden wir ihn Vorstand nennen - ,
ein Kassier, ein Bibliothekar und ein Schützenwart. Die Namen dieser Funktionäre
wurden zunächst nicht niedergeschrieben. Sie dürften jedoch mit jenen aus der
ältesten Mitgliederliste des Vereins, die Augustin Mühlbauer aufschrieb, identisch
sein. Sie seien hier für die Nachwelt eingefügt:
Ordner (= Vorstand) Michl Schambeck
Kassier Augustin Mühlbauer
Schießwart Franz Moser
Bibliothekar Johann Solleder
Zu dieser Versammlung vom 17.10.1905 war auch der H.H. Pfarrer Hutterer
erschienen, dem eigentlich schon die neue Pfarrstelle Oberhausen übertragen
worden war, die er jedoch noch nicht angetreten hatte. Dieser Pfarrer Hutterer
“widmete” dem neu gegründeten Verein eine Anzahl von Büchern, die den
Grundstein für eine Bibliothek bilden sollten. Zu ihnen kamen dann im Laufe der Zeit
immer noch einige hinzu.
Anlässlich dieser Versammlung wurden auch Beschlüsse gefasst. So legte man den
Termin für die Monatsversammlung auf den jeweils dritten Sonntag im Monat fest.
Als monatlicher Mitgliedsbeitrag wurden fünf Pfennige beschlossen, und jedes
Mitglied sollte 50 Pfennige für das Vereinsabzeichen bezahlen. Schließlich sollte
auch noch jedes Mitglied das Burschenblatt beziehen.
Der aktuelle Terminkalender ist jetzt online.